Wer in die USA einreist, muss zahlreiche Dokumente parat haben. Doch seit Donald Trump wieder Präsident ist, hat sich die Situation am Zoll verschärft. Denn: Es häufen sich Berichte von Festnahmen, Abschiebungen und Abschiebehaft.
Das Eidgenössische Departement (EDA) hat anfangs Juni im Kapitel «Besondere Hinweise» einige Ergänzungen rund um Einreise-, Aufenthalts- und sonstige Bestimmungen vorgenommen. Die SWISS stützt sich Mitte Juni auf Angaben der US-Grenzbehörden sowie ihre eigenen Beobachtungen – und teilt mit: «Für Schweizer Staatsangehörige haben sich die Bedingungen an der amerikanischen Grenze nicht verändert. Die Zahl der abgewiesenen Reisenden – meist aufgrund unvollständiger Papiere – ist sogar leicht rückläufig zum Vorjahr und liegt im Promillebereich.»
Worauf du bei deiner Reise in die USA achten solltest und wie du dich wehren kannst, haben wir für dich zusammengefasst.
ESTA-Vorgabe genau erfüllen
Die Kriterien, um in die USA einreisen zu dürfen, sollten unbedingt vor der Reise überprüft werden. Schweizer Staatsbürger:innen brauchen in der Regel kein Visum, wenn sie unter 90 Tagen in den USA unterwegs sind. Eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) hingegen ist zwingend. Jede Person (auch Kinder) müssen eine ESTA bei der Einreise vorweisen können.

Wichtig zu wissen: Seit Januar kann bei der Registrierung der ESTA nur noch «männlich» oder «weiblich» ausgewählt werden. Steht im Reisepass etwas anderes, kann das zu Problemen führen. Im Schweizer Reisepass ist es nicht möglich, das dritte Geschlecht auszuwählen. Bei deutschen oder französischen Staatsbürger:innen aber kann «divers» als Angabe gemacht werden. Es ist deshalb wichtig, die jeweilige Auslandsvertretung in den USA zu kontaktieren und nachzufragen, was die Einreisevoraussetzungen sind.
Brauche ich ein Visum?
Reisende, die seit dem 11. Januar 2021 in Kuba waren, müssen ein Visum beantragen, selbst wenn sie nur zur Durchreise in Kuba waren. Es ist möglich, dass Grenzbeamte nach Nachweisen und Belegen zum Kuba-Aufenthalt fragen. Wer nach dem 1. März 2011 in Ländern wie dem Irak, Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Somalia, Nordkorea oder Jemen war, kann ebenfalls nicht am ESTA-Programm teilnehmen. Auch Reisende mit einer zweiten Staatsbürgerschaft in den genannten Ländern brauchen ein Visum.

Einverständniserklärung für Minderjährige
Wer unter 18 ist, muss eine Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten dabei haben. Das gilt nicht nur für die USA, sondern allgemein. Für die USA lohnt es sich, eine Einverständniserklärung auf Englisch mitzuführen.
Grenzbeamte treffen die Entscheidung
Egal, wie gut vorbereitet Reisende sind, schlussendlich entscheidet weder das ESTA, noch ein Visum darüber, ob eine Person einreisen darf. Die endgültige Entscheidung treffen immer die US-Grenzbeamten. Bei der Einreise kann es sein, dass diese weitere Fragen haben. Es ist wichtig, hier Auskunft über das zu geben, was die Beamten wissen wollen. Es lohnt sich beispielsweise, die Angaben zur Rückreise parat zu haben oder konkrete Pläne für den Aufenthalt zu erklären.
Häufige Fragen von Grenzbeamten:
- „Why are you visiting the USA?» (Warum besuchen Sie die USA?)
- „How long are you staying?» (Wie lange werden Sie bleiben?)
- „Where will you be staying?» (Wo werden Sie übernachten?
- „What’s your first address in the States?» (Wie lautet die Adresse Ihrer ersten Übernachtung?)
- „Who are you visiting?» (Wen besuchen Sie?)

Kann ich mich wehren, wenn meine Einreise abgelehnt wird?
Wem die Einreise verweigert wird, der kann sich grundsätzlich nicht wehren. Deshalb lohnt es sich auch nicht, falsche Angaben beim Beantragen der ESTA oder des Visums zu machen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Rückzahlung des Flugs. Es ist empfehlenswert, zu kooperieren und wahrheitsgemäss zu antworten.
Die Liste der Schweizer Vertretungen in den USA findest du hier.