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Inspiriert arbeiten, weltweit erleben: Diese Vision treibt immer mehr Schweizerinnen und Schweizer an. Digitales Nomadentum, Remote Work und Workation sind keine Schlagworte mehr, sondern gelebte Arbeitsmodelle. Doch was bedeuten sie rechtlich und praktisch für Schweizer Arbeitnehmende? Dieser Guide liefert fundierte Antworten. Im ersten Teil bekommst du eine Übersicht zu aktuellen Digital Nomad Visa rund um den Globus. In diesem Teil geht es um arbeitsrechtliche und versicherungstechnische Tipps für die Workation im Ausland.

Workation vs. Remote Work – was gilt rechtlich für Schweizer?

Workation und Remote Work werden oft in einem Atemzug genannt, bedeuten aber nicht dasselbe:

Remote Work (Fernarbeit) umfasst jede Arbeit, die ausserhalb des zentralen Firmenbüros erbracht wird – klassisch z. B. Homeoffice von zu Hause, aber auch vom Coworking Space, Café oder irgendwo unterwegs. Dabei bleibt der Arbeitsort meist regelmässig ausserhalb der Firma, oft im Wohnsitzland.

Workation verbindet Work und Vacation: Man arbeitet vorübergehend von einem Ferienort im In- oder Ausland aus, oft um nach Feierabend Urlaub machen zu können. Typischerweise handelt es sich um einen befristeten Auslandsaufenthalt (ein paar Wochen bis Monate), während man weiterhin für den Schweizer Arbeitgeber tätig ist. Es ist also eine Sonderform der Remote Work mit Auslandsaufenthalt und Ferienflair. Rechtlich und organisatorisch stellen sich bei einer Workation einige Punkte, die Arbeitnehmende und Arbeitgeber in der Schweiz beachten sollten.

Workation verbindet Work und Vacation.

Arbeitsbewilligung/Visa im Ausland

Für kurze Workations (bis ca. 90 Tage) in vielen Ländern genügt oft die visumfreie Einreise oder ein Touristenvisum. Offiziell ist Arbeiten als Tourist zwar mancherorts untersagt, doch viele Länder tolerieren kurzfristiges Remote-Arbeiten stillschweigend. Bei längeren Aufenthalten sollte man jedoch unbedingt eine geeignete Bewilligung haben (z. B. eine Digital Nomad Visum). Innerhalb der EU/EFTA können Schweizer Bürger bis zu 90 Tage visumfrei bleiben und sogar darüber hinaus mit Anmeldung (Dank Freizügigkeit) – eine spezielle Arbeitserlaubnis ist für reines Homeoffice im Ausland nicht erforderlich. Ausserhalb Europas gilt: Informiere dich über die lokalen Bestimmungen, um keinen unerlaubten Aufenthalt zu riskieren.

Anwendbares Arbeitsrecht

Das Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich nur auf Schweizer Territorium. Im Ausland könnte theoretisch das dortige zwingende Arbeitsrecht Anwendung finden – bei kurzen Aufenthalten ist das praktisch selten ein Problem, da keine lokale Anstellung besteht. Dennoch: Es empfiehlt sich, vertraglich klar festzuhalten, dass weiterhin Schweizer Recht und der Schweizer Arbeitsvertrag gelten, auch wenn temporär aus dem Ausland gearbeitet wird.

Informiere dich über das geltende Arbeitsrecht für deine Workation.

Sozialversicherungen

Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn bereits ab gewissem Arbeitsumfang im Ausland könnte die Sozialversicherungs-Zuständigkeit wechseln. Dank Abkommen mit der EU/EFTA gilt: Solange du wesentlich (mind. 25%) in der Schweiz weiterarbeitest, bleibst du in der Schweizer Sozialversicherung angemeldet. Verbringst du über 75% der Arbeitszeit im Ausland, musst du grundsätzlich im Wohnsitzstaat versichert werden – der Schweizer Arbeitgeber müsste dann z.B. lokale Sozialabgaben abführen. Seit Juli 2023 gibt es jedoch eine Erleichterung: Bis zu 49,9% Telearbeit im Wohnstaat führen nicht zum Sozialversicherungswechsel, sofern zwischen der Schweiz und dem betreffenden EU/EFTA-Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. Für kürzere Workations heisst das: Bleibst du unter ~25% der Jahresarbeitszeit bzw. max. 20 Arbeitstage pro Jahr im Ausland, hast du in der Regel nichts zu befürchten bezüglich AHV-Wechsel. Bei längerer Remote-Phase solltest du aber prüfen, ob beim Arbeitgeber eine Entsendung beantragt werden kann. Sie ermöglicht dir, bis zu 2 Jahre im Ausland zu arbeiten und dennoch in der Schweiz versichert zu bleiben.

Unfallversicherung

Angestellte sind über den Arbeitgeber unfallversichert – dieser Schutz gilt meist weltweit, auch wenn man temporär im Ausland arbeitet. Allerdings können Rettungskosten oder Heilbehandlung im Ausland limitiert sein. Eine Zusatz-Reiseversicherung ist daher ratsam für exotische Workation-Orte. Bei längeren Auslandsphasen und Wechsel in ein anderes Sozialversicherungssystem müsstest du den Unfallversicherungsschutz neu regeln.

BVG-Pensionskasse

Solange du AHV-pflichtig in der Schweiz bleibst, läuft auch die BVG-Versicherung weiter. Wechselt die Sozialversicherung ins Ausland, wird in der Regel die Schweizer Pensionskasse pausiert – hier kannst du eine freiwillige Weiterversicherung in Erwägung ziehen.

Auch während der Workation sollte die Vorsorge geregelt sein.

Steuern

Eine zentrale Frage ist, wo dein Einkommen während der Workation besteuert wird. Grundsätzlich bleibst du in der Schweiz steuerpflichtig, solange dein Wohnsitz in der Schweiz ist und du dich nicht zu lange im Ausland aufhältst. Die Faustregel in Doppelbesteuerungsabkommen ist die 183-Tage-Regel: Bleibst du in einem Kalenderjahr weniger als 183 Tage im Gastland, und wird der Lohn von der Schweiz aus bezahlt, behält die Schweiz das Besteuerungsrecht. Überschreitest du die 183 Tage, könnte der Gaststaat Lohnsteuer erheben. Allerdings zählen hier oft nur Aufenthaltstage im betreffenden Staat. Bei mehreren Workations in verschiedenen Ländern wird separat gezählt.

Aber nicht nur du könntest im Ausland steuerpflichtig werden: Dein Arbeitgeber könnte durch dauerhafte Auslands-Homeoffice-Situationen eine Betriebsstätte im Ausland begründen und dort steuerpflichtig werden. Für einzelne, befristete Workations besteht dieses Risiko in der Regel nicht.

Versicherungsschutz

Neben Sozialversicherung und Unfall solltest du klären, wie deine Krankenversicherung greift. Die obligatorische Grundversicherung deckt Notfallbehandlungen im Ausland höchstens bis zum doppelten Schweizer Tarif – in Ländern mit teurer Gesundheitsversorgung (z. B. USA) kann das ungenügend sein. Eine Reisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert. Auch die Privathaftpflicht-Versicherung sollte Auslandsaufenthalte mit abdecken (die meisten tun das zeitlich begrenzt).

Empfehlenswert für die Workation: Eine Reisekrankenversicherung.

Datenschutz/IT-Sicherheit

Arbeitet man aus dem Ausland, gelten die schweizerischen Datenschutzbestimmungen weiter – insbesondere bei Personendaten. In Ländern ausserhalb EU und der Schweiz sollte dein Arbeitgeber bewerten, ob besondere Schutzmassnahmen nötig sind, damit z.B. keine DSG- oder DSGVO-relevanten Daten ungesichert übermittelt werden. Ein VPN-Zugang und verschlüsselte Verbindungen sind Pflicht. Zudem können Exportbeschränkungen für verschlüsselte Geräte existieren (bei exotischen Reisezielen).

Flexibel arbeiten – aber vorbereitet

Workations eröffnen fantastische Möglichkeiten: Wenn du die rechtlichen Spielregeln kennst, kannst du morgens vom Strand in Spanien aus E-Mails beantworten und nachmittags in die Wellen springen. Es gilt aber: Bleib neugierig und informiert: Die Welt der digitalen Nomaden entwickelt sich rasant weiter. Neue Visa kommen hinzu, Gesetze passen sich an. Dieser Guide wird laufend aktualisiert, damit du als angehender Digital Nomad stets am Puls der Zeit bleibst.

Du willst wissen, was du bei der Auswahl deiner Workation Location beachten musst? Dann lies hier weiter. In diesem Sinne: Happy Workation!

Quellen: Die Informationen in diesem Guide basieren auf einer Vielzahl von Quellen, u.a. offiziellen Regierungswebsites und Experten-Berichten. Einige ausgewählte Referenzen: Digital Nomad Index 2025, VisaGuide.World, SECO KMU-Portal u.v.m. Bilder von Unsplash und Pexels.

Larissa Laudadio

Meine ideale Vacation ist die Beachcation. Am glücklichsten bin ich am Wasser, und für mycation erkunde ich die schönsten Meeresdestinationen der Welt.

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Jannina StübenJannina Stüben28. April 2025